Energie­ausweis


Beim Verkauf, der Vermietung und der Verpachtung von Immobilien ist ein Energieausweis nach § 29 Abs. 1 EnEV Pflicht. Es ist also fast jeder Eigentümer von Wohngebäuden betroffen. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude und solche, die kleiner als 50 m² sind. Zusätzlich ist der Energieausweis relevant für alle Eigentümer, die ein neues Wohngebäude errichten wollen.

Der Energieausweis ist ein Dokument, welches das jeweilige Gebäude energetisch bewertet. Unterschieden wird dabei zwischen dem Energieverbrauchsausweis und dem Energiebedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch, der Bedarfsausweis auf einem theoretischen Berechnungsmodell, das den energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten bewertet. Diese erforderliche Datenerhebung ist häufig unübersichtlich. Deshalb ist eine fachkompetente Hilfe unserer qualifizierten Energieberater für Sie vorteilhaft.

Ein weiterer wichtiger Hinweis ist die Haftung. Normalerweise liegt die Haftung immer beim Urheber der Daten, somit meist beim Eigentümer. Bei fehlerhaften Daten und Informationen kann ein hohes Bußgeld auf Sie zukommen. Wenn die Daten von uns erhoben werden, sind wir für die Fehler verantwortlich. Wir übernehmen diese Verantwortung und wirken beim Erstellen der Energieausweise mit.

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