Aktuelles
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Ich freue mich, Ihnen die neuesten Entwicklungen in der Welt der Energieeffizienz und Gebäudeplanung vorzustellen. Hier erfahren Sie, was gerade bewegt und wie diese Informationen Ihnen helfen können, Ihre Energieeffizienz zu steigern und Ihr Gebäude nachhaltiger zu gestalten.
Bleiben Sie informiert und entdecken Sie, wie Sie von den aktuellen Innovationen und Lösungen profitieren können.
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Update vom 09.07.2026 – Neue BEG-Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026
Nach der vorübergehenden Schließung der Förderportale gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Rahmenbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die endgültige Förderrichtlinie wird zwar noch veröffentlicht, KfW, BAFA und die zuständigen Bundesstellen haben jedoch bereits die wesentlichen Änderungen bekannt gegeben. Alle Angaben ohne Gewähr.
1. Heizungsförderung (KfW 458 / 459 / 522)
Die Grundförderung bleibt bei 30 % der förderfähigen Kosten bestehen.
Wesentliche Änderungen:
- Die förderfähigen Investitionskosten werden neu gestaffelt. Für Wohngebäude beträgt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit künftig 28.000 Euro. Für weitere Wohneinheiten gelten reduzierte Höchstbeträge.
- Ab 01.02.2027 werden die Förderhöchstbeträge schrittweise und anschließend halbjährlich abgesenkt.
- Der Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag entfallen vollständig.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bestehen, beträgt zunächst 16 % und wird ab Februar 2027 schrittweise reduziert.
- Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt und fällt künftig deutlich höher aus.
- Familien mit minderjährigen Kindern profitieren zusätzlich von erhöhten Einkommensgrenzen.
- Die maximale Gesamtförderung beträgt grundsätzlich 70 % der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro sind künftig bis zu 80 % möglich.
- Ab dem 1. Quartal 2027 ist ein neuer Wertschöpfungsbonus geplant. Nach aktuellem Stand sollen Wärmepumpen mit europäischer Wertschöpfung bevorzugt gefördert werden.
2. Effizienzhausförderung (KfW 261 / 263)
Auch bei der Effizienzhausförderung ergeben sich wesentliche Änderungen:
- Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) wird künftig zum Standard. Der bisherige Bonus entfällt.
- Die Tilgungszuschüsse werden je Effizienzhausstufe pauschal reduziert.
- Für einzelne Effizienzhausstufen entfällt der Tilgungszuschuss vollständig.
- Als Ausgleich sollen künftig attraktivere Zinssätze angeboten werden.
- Der Bonus für Serielles Sanieren wird erweitert und künftig auf weitere Effizienzhausstufen ausgedehnt.
- Für Wohngebäude gilt künftig ein einheitlicher maximaler Förderbetrag von 150.000 Euro je Wohneinheit.
3. Einzelmaßnahmen (BEG EM – BAFA)
Auch bei den BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen treten Änderungen in Kraft:
- Für Gebäude mit besonders schlechter energetischer Ausgangssituation (Worst Performing Buildings – WPB) wird ein zusätzlicher Bonus für Maßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt.
- Die maximal förderfähigen Kosten in Mehrfamilienhäusern werden künftig analog zur Heizungsförderung nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt.
- Der iSFP-Bonus wird neu geregelt: Der Zuschlag von 5 % wird künftig erst bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro gewährt. Dabei wird der Bonus nur auf den Kostenanteil oberhalb dieser Grenze berechnet.
Unsere Empfehlung
Die Änderungen wirken sich je nach Gebäude, Sanierungsumfang und persönlicher Situation sehr unterschiedlich aus. Eine individuelle Förderstrategie wird daher künftig noch wichtiger.
Gerne prüfen wir für Sie, welche Förderprogramme und Zuschüsse für Ihr Vorhaben weiterhin in Frage kommen und begleiten Sie von der Planung bis zur Antragstellung.
08.07.2026
Kurzfristige Änderungen bei der Heizungs- und Sanierungsförderung
Zum 21. Juli 2026 treten neue Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Damit ändern sich unter anderem Förderhöhen und einzelne Anforderungen bei der Heizungs- und Sanierungsförderung.
Wichtige Fristen
Bis einschließlich 8. Juli 2026
Förderrelevante Bestätigungen – die (g)BzA für KfW-Anträge sowie die TPB für BAFA-Anträge – konnten noch nach den bisherigen Förderbedingungen erstellt werden.
Vom 9. bis 20. Juli 2026
Aufgrund der technischen Umstellung der Förderportale können in diesem Zeitraum keine neuen (g)BzA oder TPB erstellt werden.
Ab dem 21. Juli 2026
Die Erstellung neuer (g)BzA und TPB ist wieder möglich. Für alle neuen Förderanträge gelten dann die aktualisierten Förderbedingungen.
Vertrauensschutz für bereits vorbereitete Anträge
Liegt bereits eine gültige (g)BzA oder TPB vor, können Förderanträge auch während der Umstellungsphase weiterhin nach den bisherigen Förderbedingungen eingereicht werden. Dadurch bleiben bereits vorbereitete Vorhaben von der kurzfristigen Umstellung unberührt.
Unsere Empfehlung
Wenn Sie eine energetische Sanierung oder den Austausch Ihrer Heizungsanlage planen, beraten wir Sie gerne zu den aktuell geltenden Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der optimalen Vorbereitung Ihres Förderantrags. So stellen wir sicher, dass Ihr Vorhaben unter den jeweils gültigen Rahmenbedingungen bestmöglich umgesetzt werden kann.
