Bafa-Förderung
Sanierung Wohngebäude
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
Folgende Leistungen werden als Einzelmaßnahme im Rahmen des BEGEM gefördert:
Gebäudehülle
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -Toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Anlagentechnik
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung;
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
Heizungsoptimierung
- der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
- im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
- die Dämmung von Rohrleitungen
- der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
Neue Richtlinien des BEG-EM ab dem 01.01.2024. Hier Beschreiben wir das Antragsverfahren laut BEG FAQ´s A.19
1. Einholung Angebote/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte/-Expertin (EEE) bzw. Fachunternehmen zur Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB).
2. Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen.
3. Online-Antrag mit Angabe der TPB-ID (vom EEE erhalten) stellen auf www.bafa.de/beg.
4. Empfang des Zuwendungsbescheides nach Bewilligung des Zuschusses durch das BAFA.
5. Die Effizienzmaßnahme umsetzen.
6. Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch Energie-Effizienz-Expertin/-Experten (EEE) bzw. Fachunternehmen erstellen lassen.
7. Einreichung des Online-Verwendungsnachweises mit Angabe der TPN-ID.
8. Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA.
Für die Inanspruchnahme der Förderungen muss ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte beteiligt sein. Diese Leistung übernehmen wir! Dafür wird die fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen überprüft und dem Bafa bestätigt. Da jedes Bauvorhaben im Einzelfall überprüft werden muss, vereinbaren Sie bitte einen Termin vor Ort mit mir.
Weitere Informationen zu Förderhöhen und Voraussetzungen finden Sie hier:
Gerne berate ich Sie zu weiteren Themen der energetischen Gebäudesanierung und den Fördermitteln, die hier in Anspruch genommen werden können. Wenn Sie Hilfe bei Ihrem Projekt benötigen, kontaktieren Sie mich einfach.